MeetingIQ

Meeting aufzeichnen: Was in Deutschland erlaubt ist

· 7 Min. Lesezeit

Die kurze Antwort lautet: Ja, aber nicht heimlich. Wer ein Gespräch mitschneidet, bewegt sich in Deutschland gleich in zwei Rechtsgebieten. Das Strafrecht schützt das gesprochene Wort, die DSGVO die personenbezogenen Daten darin. Beides muss stimmen, und das eine ersetzt das andere nicht. Dieser Beitrag ordnet die Anforderungen und zeigt, wie sich Aufzeichnungen sauber organisieren lassen.

§ 201 StGB: Das gesprochene Wort ist strafrechtlich geschützt

§ 201 StGB stellt es unter Strafe, das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen unbefugt auf einen Tonträger aufzunehmen. Nichtöffentlich ist ein Gespräch schon dann, wenn es nicht für einen unbestimmten Personenkreis bestimmt ist. Eine interne Abteilungsbesprechung, ein Bewerbungsgespräch oder ein Kundentermin fallen also darunter, unabhängig davon, ob sie im Raum oder per Video stattfinden.

Entscheidend ist das Wort unbefugt. Mit Einwilligung aller Gesprächsteilnehmer entfällt die Strafbarkeit. Ohne diese Einwilligung hilft auch ein berechtigtes Interesse nicht weiter, denn das Strafrecht kennt hier keine Abwägung wie die DSGVO. Das ist der wichtigste Unterschied, den viele übersehen.

DSGVO: zusätzlich braucht es eine Rechtsgrundlage

Eine Aufzeichnung enthält Stimme, Inhalte und oft Namen, also personenbezogene Daten. In der Praxis stützt man die Verarbeitung meist auf die Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Damit deckt eine sauber eingeholte Einwilligung beide Ebenen zugleich ab, das Strafrecht und den Datenschutz.

Im Beschäftigtenkontext ist Vorsicht geboten. Eine Einwilligung von Mitarbeitenden gilt nur dann als freiwillig, wenn ihnen aus einer Ablehnung kein Nachteil entsteht. Praktisch heißt das: Eine Ablehnung muss real möglich sein, etwa indem die Aufzeichnung unterbleibt oder die Person ohne Mitschnitt teilnehmen kann.

Was eine wirksame Einwilligung ausmacht

Der letzte Punkt wird am häufigsten unterschätzt. Wer im Streitfall nicht belegen kann, dass eingewilligt wurde, steht so da, als hätte es keine Einwilligung gegeben. Ein mündliches Nicken zu Beginn der Sitzung ist rechtlich möglich, aber praktisch schwer zu beweisen.

Besonderheit bei Teams, Zoom und Google Meet

Bei Online-Terminen kommen zwei Fragen dazu. Erstens muss für alle erkennbar sein, dass aufgezeichnet wird, auch für Personen, die später dazukommen. Ein Hinweis nur zu Beginn reicht dann nicht. Zweitens stellt sich die Frage des Serverstandorts, denn viele Anbieter verarbeiten Aufnahme und Transkript in den USA. Für vertrauliche Inhalte ist das ein eigenes Thema, das sich mit einer DSGVO-konformen Alternative vermeiden lässt.

Wie es in der Praxis sauber läuft

  1. Aufzeichnung im Einladungstext ankündigen, damit niemand überrascht wird.
  2. Zu Beginn ausdrücklich einholen und die Zustimmung dokumentieren.
  3. Teilnehmende, die später dazukommen, erneut informieren.
  4. Nur so lange speichern, wie es der Zweck erfordert.
  5. Das Original-Audio löschen, sobald das Protokoll steht.

Gerade der letzte Schritt senkt das Risiko deutlich. Ein fertiges Protokoll ist für die meisten Zwecke ausreichend, während die Rohaufnahme die sensibelste Form der Daten bleibt.

Automatisch protokollieren, ohne das Risiko zu vergrößern

MeetingIQ ist genau darauf ausgelegt. Die Einwilligung wird vor jeder Aufnahme ausdrücklich bestätigt und protokolliert, ein Aufzeichnungsbot kündigt sich zusätzlich im Meeting-Chat an, und das Original-Audio wird standardmäßig nach 24 Stunden gelöscht, während Transkript und Protokoll erhalten bleiben. Verarbeitet wird ausschließlich in der EU, ein AVV liegt unterschriftsreif bereit.

Wer die Ergebnisse weiterverarbeiten möchte, kann Transkripte und Zusammenfassungen über die REST-API und Webhooks automatisiert in eigene Systeme übernehmen. Eine Übersicht der Pläne gibt es auf der Preisseite, testen lässt sich alles 14 Tage kostenlos. Mit dem Code START10 werden zusätzlich 10 Prozent des ersten Monats erlassen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Meeting-Protokolle automatisch - 100 % DSGVO-konform

MeetingIQ transkribiert, fasst zusammen und erstellt strukturierte Protokolle. Audio bleibt in der EU.

14 Tage kostenlos testen